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PKV Lexikon

Zusatzpflegetarif

Der Zusatzpflegetarif ist ein Tarif, der von den meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung angeboten wird. Bei der Pflegezusatzversicherung handelt es sich um einen ergänzenden Tarif, mit dem sich der Versicherte für den Fall eines Pflegefalls der eigenen Person einen zusätzlichen, finanziellen Freiraum verschaffen kann. Der Zusatzpflegetarif stellt somit eine Ergänzung zu der in den 1990er Jahren eingeführten, gesetzlichen Pflegeversicherung dar, die oftmals nicht in der Lage ist, finanziell in vollem Umfang die eigenen Bedürfnisse in der Pflegesituation zu decken. Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ergibt vor allem in jungen Lebensjahren Sinn, da hier die Beiträge für einen solchen Zusatztarif noch sehr moderat ausfallen. Wird einem die Pflegedürfigkeit in späteren Jahren attestiert, so dass auch der Gesetzgeber die eigene Pflegebedürfigkeit anerkennt und einem Pflegegeld in der entsprechenden Höhe der eigenen Pflegestufe angedenkt, tritt auch die Private Krankenversicherung mit dem abgeschlossenen Zusatztarif in Kraft und umsorgt so durch die Pflegezusatzversicherung die eigenen Bedürfnisse im Pflegefall noch umfassender und sicherer.