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PKV Lexikon

Zahlungsverzug

Der Begriff Zahlungsverzug bezeichnet in der Privaten Krankenversicherung ebenso wie in vielen anderen Versicherungssparten das Ausbleiben der monatlichen Beiträge, die der Versicherte dem Versicherungsunternehmen zu zahlen hat. Im Regelfall muss der aktuelle Monatsbeitrag zum Monatsersten eines jeden Monats neu auf ein Konto der Privaten Krankenversicherung überwiesen werden, um so dauerhaft die Versorgung im Krankheitsfall sicherzustellen. Viele Versicherte der PKV umgehen das mögliche Vergessen dieser Überweisung, indem sie ihrem Privaten Krankenversicherer die Erlaubnis erteilen, das Geld zu jedem Monatsersten von einem Girokonto automatisch einzuziehen. Erteilt man diese Einzugerlaubnis nicht und vergisst einen Monat die Überweisung, liegt ein Zahlungsverzug vor, der im Regelfall schon vom Versicherer angemahnt wird. Dieser gewährt einem eine gewisse Zeitspanne, um den Zahlungsverzug auszugleichen und die fälligen Beiträge noch nachzuzahlen. Bleibt der Zahlungsverzug jedoch noch einige Wochen lang bestehen, ist der private Versicherer berechtigt, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den zahlungsunwilligen Versicherten aus den vertraglichen Pflichten zu entlassen. In diesem Fall kann es schlimmstensfalls möglich werden, dass die gesetzliche Versicherungspflicht wieder für die Einzelperson eintritt und ein Verbleib in der Privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich ist.