PKV Lexikon
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist ein wesentlicher Teil des allgemeinen Vertragsrecht, der auch bei jedem Versicherungsvertrag in der Privaten Krankenversicherung zur Geltung kommt. Dieses gesetzlich zugesicherte Widerrufsrecht bezieht sich dabei auf sämtliche Verträge, die ihr Gültigkeit für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger besitzen, was bei Verträgen in der PKV für gewöhnlich der Fall ist. Durch das Widerrufsrecht ist es der versicherten Person möglich, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages vom selbigen zurückzutreten und ihm somit zu widersprechen. Der Versicherer muss in diesem Fall den Widerruf bedingungslos akzeptieren und die vertraglichen Pflichten mit der versicherten Person lösen. In der PKV kommt das Widerrufsrecht meist nur dann zum Einsatz, wenn bei einem Wechsel des Versicherers der Kunde doch noch auf ein günstigeres Angebot stößt, das ihn zum Widerruf veranlasst, oder durch Bestandteile des Versicherungsvertrages, die ihm erst nach Unterzeichnung des Vertrages bewusst werden.