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PKV Lexikon

Wartezeit (PKV)

Die Wartezeit in der PKV ist die Frist, die zwischen dem Abschluss eines Vertrages zum Schutz durch die Private Krankenversicherung und dem letztendlichen Versicherungsbeginn liegt. In vielen Fällen entfällt die Warte in der PKV, da der Versicherer dem Antragssteller einen direkten Versicherungsschutz gewähren möchte. Dies ist vor allem für Versicherte wichtig, die bislang nicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert waren. Andere Versicherte, die z.B. bislang Teil der gesetzlichen Krankenversicherung waren, sollten beim Abschluss des Versicherungsvertrages auf die richtige Wartezeit in der PKV achten, um keine Lücke in ihrem Versicherungsschutz zu haben. Eine standardmäßige Wartezeit vieler Konzerne der PKV beträgt drei Monate.