PKV Lexikon
Wahlleistungen
Unter dem Begriff Wahlleistungen werden alle Leistungen beim Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Klinik verstanden, die aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendig sind und somit eher die Rolle von Zusatzleistungen einnehmen. Wahlleistungen bezeichnen dabei sowohl Leistungen in medizinischer Hinsicht wie beispielsweise die explizite Behandlung durch den Chefarzt, ebenso wie Leistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestalten können, wie beispielsweise die größere Auswahl an Essensmenüs oder ein Einbettzimmer. Ob Wahlleistungen im eigenen Volltarif der Privaten Krankenversicherung mit enthalten sind und dementsprechend in Anspruch genommen werden können, hängt alleine vom Versicherer und seinen Tarifen ab. Stellt man als Versicherter fest, dass gewisse Wahlleistungen für den Aufenthalt im Krankenhaus fehlen, die man dennoch gerne in Anspruch nehmen möchte, kann man diese beispielsweise durch eine Zusatzversicherung beim gleichen oder einem anderen Versicherer mitversichern. Diese Option steht übrigens auch allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen offen, die aufgrund ihrer Berufs- und Einkommenssituation nicht in den Genuss eines Volltarifs der PKV kommen können.