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PKV Lexikon

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Verpflichtung, die jede Person vor dem Abschluss eines Vertrages in der Privaten Krankenversicherung eingeht. Im Rahmen dieser Anzeigepflicht ist der Versicherte aufgefordert und gesetzlich verpflichtet, den zukünftigen Versicherer über alle gesundheitlichen Risiken zu informieren, die ihm von der eigenen Person bzw. den mit zu versichernden Familienmitgliedern (Ehepartner, Kinder) bekannt sind. Die Beurteilung eines gesundheitlichen Risikos unterliegt dabei alleine dem Versicherer, so dass viele Versicherungsnehmer fahrlässig oder vorsätzlich leichte Erkrankungen oder Risiken verschweigen, da sie diese als unwesentlich für den Versicherungsvertrag betrachten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endet im Moment des Vertragsabschlusses, also durch Unterzeichnung durch den Versicherer. Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – beispielsweise durch das fortsätzliche oder fahrlässige Verschweigen von Risiken – kann es zum Erlöschen der Versicherungspflicht bzgl. einzelner Behandlungen oder in der Gesamtheit des Vertrages kommen.