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PKV Lexikon

Verwaltungskostenquote

Die Verwaltungskostenquote beschreibt einen Teil des Beitrages, den man Monat für Monat als Versicherter bei einer Privaten Krankenversicherung entrichten muss. Natürlich ist jedem Versicherten daran gelegen, einen möglichst niedrigen Monatsbeitrag zu zahlen und für dieses Geld möglichst umfassende Leistungen von seinem Versicherer zu erhalten. Dennoch ist es in jedem Fall nachvollziehbar, dass nicht 100% des monatlichen Beitrages alleine als Rücklagen für die eigene Person verwendet werden können, um diese im Falle einer Behandlung abrufen zu können. Vielmehr entstehen jedem Versicherer auch durch seine laufenden Geschäfte regelmäßige Kosten, die durch die Verwaltungskostenquote für den Patienten deutlich gemacht werden. Explizit ist jeder Versicherer dazu verpflichtet, seine Verwaltungskostenquote zu veröffentlichen und so allen Versicherten anzuzeigen, wie ihr monatlicher Beitrag anteilig verteilt wird und welchem Zwecke zu Gute kommt. Allgemein lässt sich von einem guten Wirtschaften eines Versicherers sprechen, wenn die Verwaltungskostenquote möglichst gering liegt und somit der Versicherte das Maximum an Gegenleistung im gesundheitlichen Bereich für seine eingezahlten Beiträge erwarten kann.