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PKV Lexikon

Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Dokument des bürgerlichen Rechtes, den beispielsweise ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung mit einem Versicherten schließt. Ein solcher Versicherungsvertrag klärt für beide Seiten alle Rechten, Pflichten und Obliegenheiten und ist für beide Seiten im Wortlaut ohne Einschränkung gültig. Durch den Versicherungsvertrag in der PKV gewährt der Versicherer im Regelfall einen gewissen Umfang an Leistungen, die im Falle von Behandlungen oder anderen medizinischen Maßnahmen für den Versicherten notwendig und explizit durch den abgeschlossenen Tarif festgelegt werden. Umgekehrt verpflichtet sich der Versicherte durch den Versichertenvertrag dazu, alle Angaben über sich und seinen Gesundheitszustand nach bestem Wissen und Gewissen zu machen und den festgelegten Monatsbeitrag regelmäßig zu entrichten. Verstöße gegen den Versicherungsvertrag wie beispielsweise das Ausbleiben des Monatsbeitrages durch den Versicherten kann zum Erlischen der Versicherungspflichten führen und somit auch den Versicherungsvertrag ungültig machen. Im Laufe der Zeit kann es auch zu Modifikationen des Versicherungsvertrages kommen, die jedoch die Zustimmung von beiden Seiten erfordern oder – sollten diese Zustimmung nicht gegeben werden – zu einem Sonderkündigungsrecht des Versicherten führt.