PKV Lexikon
Versicherungspflicht – Eine Begriffserklärung
Unter dem Begriff Versicherungspflicht wird die Notwendigkeit bezeichnet, dass jeder in Deutschland lebende und arbeitende Bürger in bestimmten Lebensbereichen nicht ohne den Schutz einer bestimmten Versicherung sein darf. Seit dem 1. Januar 2010 gilt eine solche Versicherungspflicht auch im Sektor der Krankenversicherung, so dass jeder Bundesbürger gezwungen ist, entweder Mitglied bei einer der gesetzlichen Krankenkassen zu werden oder in einen Volltarif der Privaten Krankenversicherung zu wechseln. Bis zu diesem Datum war es noch möglich, ohne einen Versicherungsschutz für die eigenen Gesundheit in der Bundesrepublik zu leben und eventuell anfallende Arztkosten aus der eigenen Tasche zu zahlen, beispielsweise durch ein vorhandenes Privatvermögen. Wer zum Zeitpunkt des 1. Januars 2010 keine Versicherung besaß, geriet durch die Versicherungspflicht erst einmal in die gesetzliche Versicherungspflicht, so dass man zwingend bis zu diesem Zeitpunkt einen Vertrag mit einer Krankenkasse schließen musste. Lässt es die Einkommenssituation oder die Berufsgruppe zu, kann man bei der geltenden Versicherungspflicht natürlich auch in die Private Krankenversicherung wechseln.