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PKV Lexikon

Versicherungsnehmer

Der Begriff Versicherungsnehmer bezeichnet sowohl in der Privaten Krankenversicherung wie auch in allen anderen Sparten des Versicherungswesens die Person, die im Rahmen eines Versicherungsvertrages Leistungen durch die Versicherung in Anspruch nehmen will. Der Begriff Versicherungsnehmer steht dabei dem Begriff Versicherer gegenüber, der die Leistungen anbietet und im Rahmen der PKV Behandlungen und andere Gesundheitsmaßnahmen gegen eine festen, monatlichen Beitrag absichert. Der Versicherungsnehmer genießt also stets durch den Vertragsabschluss den Schutz, vor unterschiedlichen Risiken versichert zu sein, hat hierfür jedoch auch seine Pflichten als Versicherungsnehmer einzuhalten. Zu diesem Pflichten zählt sowohl die wahrheitsgemäße Angabe aller Daten im Rahmen des Versicherungsvertrages, was gerade bei der Privaten Krankenversicherung das Verschweigen von bekannten, gesundheitlichen Risiken ausschließt. Als weitere Pflicht hat der Versicherungsnehmer die regelmäßigen Zahlungen des durch den Versicherungsvertrages ausgehandelt Tarif sicherzustellen, ohne deren regelmäßige Zahlung es auch zu einem Erlischen des Versicherungsschutzes kommen kann.