PKV Lexikon
Verletztengeld
Unter dem Begriff Verletztengeld wird eine Leistung verstanden, die jedem Angestellten und Arbeitnehmer nach Erleiden eines Arbeitsunfalls zusteht. Das Geld wird durch den gesetzlichen Sozialversicherungsträger gezahlt, wobei sich das Verletztengeld in seiner Höhe am Bruttolohn orientiert und je nach Schwere der Verletzung nur über einen begrenzten Zeitraum gewährt wird. Für den Erhalt von Verletztengeld ist der Besuch bei einem Durchgangsarzt unumgänglich, der als Facharzt die Schwere der Verletzung einschätzt und somit über die Gewähr von Verletztengeld sowie die Dauer der Gewähr entscheidet. Die Maximaldauer, um Verletztengeld zu erhalten, ist 30 Tage, wobei eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Höchstgrenze nicht überschritten werden darf. Wird sich für den Fall eines Unfalls eine zusätzliche, finanzielle Sicherheit gewünscht, um beispielsweise auch Medikamenten- oder Transportkosten ohne Probleme schultern zu können, empfiehlt sich ein Zusatztarif in der privaten Krankenversicherung. Neben der klassischen Unfallversicherung wird es sowohl durch einen Volltarif in der PKV wie auch durch Zusatztarife in der Krankenversicherung möglich, dass Risiko eines Arbeitsunfalls gezielt abzusichern. Eine Tatsache, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler besonders interessant ist.