PKV Lexikon
Unterhaltssicherung
Die Unterhaltssicherung ist eine Pflicht des Staates, sich um die sozialversicherungstechnischen Belange wie beispielsweise die Krankenversicherung gegenüber einem Wehrpflichtigen zu kümmern. Die Pflichten des Staates sind im Unterhaltssicherungsgesetz, kurz USG, niedergeschrieben und machen es für jeden Wehrpflichtigen nicht notwendig, eine eigene Private Krankenversicherung abzuschließen bzw. in der Zeit ihres Dienstes Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Für alle Behandlungen oder Medikamente, die während der Dienstzeit eines Soldaten notwendig werden, kommt der Staat auf. Hat der entsprechende Wehrpflichtige schon im Vorfeld einen Vertrag mit einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung geschlossen, so sollte er dieses als Ruhevertrag weiterführen, um seinen günstigen Beitrag nicht zu verlieren und dennoch nicht monatlich diesen Beitrag zahlen zu müssen. Wer nach seinem Dienst bei der Bundeswehr mit dem Gedanken spielt, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sollte die Unterhaltssicherung durch eine Anwartschaftsversicherung ergänzen. Diese kann bei jedem Unternehmen der PKV abgeschlossen werden und sichert zu, dass nach der Unterhaltssicherung die selben Konditionen für einen Versicherungsvertrag in Anspruch genommen werden können, die bereits vor Antritt des Wehrdienstes gegolten hätten. Die Kosten für eine solche Zusicherung gültiger Anwartschaften werden dabei komplett vom Bund übernommen.