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PKV Lexikon

Überschussverwendungsquote

Der Begriff Überschussverwendungsquote ist ein versicherungstechnischer Fachbegriff, der auf den Überschuss eingeht, den ein Unternehmen der Privaten Krankenversicherung im günstigsten Fall innerhalb eines Jahres erwirtschaftet hat. Betriebswirtschaftlich wird durch die Überschussverwendungsquote festgelegt, wie viel Prozenz dieses erwirtschafteten Überschusses unmittelbar in die Versicherungsleistungen hineingesteckt werden und somit vor allem dem Zwecke dienen, die anfallenden Kosten für Leistungen der Versicherten im neuen Jahr zu decken. Andere, finanzielle Alternativen, wie der Überschuss außerhalb der Überschussverwendungsquote verwendet werden kann, sind das Bilden von Rücklagen für wirtschaftlich schlechtere Zeiten, die Bezahlungen laufender Kosten, z.B. in der Verwaltung des privaten Versicherers sowie die Tilgung von Krediten, die dem Unternehmen möglichweise anhaften. In der Praxis fällt die Überschussverwendungsquote im Regelfall recht hoch aus, sorgt also dafür, dass der allergrößte Teil der eingezahlten Beiträge der Versicherten auch unmittelbar zur Erwirtschaftung eines Überschusses beitragen, der selbst wiederum zu seinem größten Teil den Patienten in Form von Leistungen und Auszahlungen zu Gute kommt.