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PKV Lexikon

Überschussbeteiligung

Der Begriff Überschussbeteiligung bezeichnet eine Verfahrensweise, die bei vielen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung dann zum Einsatz kommt, wenn in einem abgelaufenen Geschäftsjahr ein Überschuss erzielt wurde. Dies ist konkret dann der Fall, wenn die Summe aller durch die Versicherten eingenommenen Beiträge die Ausgabe des Versicherers übersteigen und somit das Unternehmen einen Gewinn erzielen konnte. Je nach Firmenpolitik entscheidet sich der Private Krankenversicherer dann dafür, einen Teil dieses Gewinns für schlechte Zeiten als Rücklage zu verwenden, einen anderen Anteil jedoch im Rahmen einer Überschussbeteiligung wieder allen Versicherten zurückzuerstatten. Die Art der Überschussbeteiligung kann ebenfalls von Versicherer zu Versicherer verschieden sein, wobei eine übliche Form die Rückzahlung von Beiträgen in bar oder als Scheck ist, wobei anteilig jeder Versicherte den gleichen Betrag zurückerhält. Ein anderes Modell ist die Umrechnung des Überschusses auf den einzelnen Versicherten, wodurch es für das nächste Kalenderjahr zu einem geringeren Monatsbeitrag kommt. Da der zu zahlende Beitrag jedoch jedes Jahr aufs Neue festgelegt werden müsste und somit ein größerer Verwaltungsaufwand entsünde, entscheiden sich die meisten Unternehmen der PKV jedoch für die pauschale Abrechnung und eine Erstattung des Überschusses in bar.