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PKV Lexikon

Teilstationäre Behandlung

Der Begriff Teilstationäre Behandlung bezeichnet eine Leistungsmaßnahme, die alleine in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik in Anspruch genommen werden kann. Im Vergleich zu einem herkömmlichen Aufenthalt in einem Krankenhaus, der als stationäre Behandlung bezeichnet wird, geht man bei der teilstationären Behandlung davon aus, dass maximal eine Übernachtung während des Eingriff bzw. der Behandlungsmaßnahme notwendig ist. Im Regelfall werden derartige Behandlungen von sogenannten Tageskliniken oder Nachtkliniken durchgeführt, sind aber durchaus auch in herkömmlichen Krankenhäusern möglich. Ihre Abrechnung erfolgt normalerweise für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung in gewohnter Weise und unterscheiden sich nicht von einem längeren Krankenhausaufenthalt. Am Ende des Aufenthaltes ist eine Rechnung zu begleichen, deren Erstattung durch die Private Krankenversicherung jedoch im Regelfall kein Problem darstellt. Je nach Ausstattung und Art des Eingriffes ist es auch möglich, eine möglicherweise abgeschlossene Zusatzversicherung geltend zu machen und so zu weiteren Vorzügen während der Teilstationären Behandlung zu gelangen.