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PKV Lexikon

Technischer Versicherungsbeginn

Der Begriff Technischer Versicherungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab welchem ein unterzeichneter Versicherungsvertrag mit all seinen Leistungen anfängt zu wirken. Der technischer Versicherungsbeginn unterscheidet sich also beispielweise vom Tag, an dem der Versicherungsvertrag unterschrieben wird, da nicht immer vom gleichen Tag an alle Leistungen gelten sollen oder können. Wichtig ist der Zeitpunkt beispielsweise bei einem Wechsel des privaten Versicherers, bei dem man im Regelfall gewisse Kündigungsfristen zu beachten hat. So ist es oftmals nur möglich, einen Versicherungsvertrag dann gültig zu kündigen, sofern nach der deutschen Versicherungspflicht belegt werden kann, dass ein fortführender Versicherungsschutz existiert. Bei diesem wird der technische Versicherungsbeginn auf den Zeitpunkt gelegt, zu welchem der alte Versicherungsvertrag ausläuft, um so einen nahtlosen Übergang für den eigenen Versicherungsschutz herbeizuführen.