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PKV Lexikon

Tarifierung

Der Begriff Tarifierung ist ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungswesens, der somit auch Gültigkeit für die Private Krankenversicherung besitzt. Mit dem Prozess der Tarifierung wird eine Maßnahme bezeichnet, die sowohl bei der Neuauflage eines Tarifes wie auch der Anpassung aller Leistungen innerhalb eines Tarifes eintritt. Versicherungsmathematiker und andere Experten bemühen sich bei der Tarifierung, die innerhalb eines Tarif gebotenen Leistungen finanziell realistisch einzuschätzen und die finanziellen Risiken zu kalkulieren, die sowohl dem Unternehmen wie letztlich auch dem Patienten auf diese Weise entstehen. Am Ende der Tarifierung steht die Festlegung des Beitrages, den man als Versicherter für den entsprechenden Tarif zu zahlen hat und der für das Versicherungsunternehmen ein möglichst geringes, finanzielles Risiko darstellen sollte. Ist die Tarifierung erst einmal erfolgt, lässt sich nach Abschluss eines Vertrages zum entsprechenden Tarif nicht mehr so einfach durch das entsprechende Unternehmen eine Änderung des Tarifes vornehmen, lediglich Beitragsanpassungen mit einem expliziten Kündigungsrecht für den Versicherten können hierzu die Ausnahme sein.