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PKV Lexikon

Tagegeld

Tagegeld ist eine Leistung, die nahezu jeder Versicherer in seinen Tarifen zur Privaten Krankenversicherung mit einschließt. Das Tagegeld ist hierbei eine finanzielle Leistung, die vor allem Selbstständige und Freiberufler aber auch jeden anderen Arbeitnehmer vor den Verdienstausfällen bewahren soll, die durch längere Krankheit bzw. den Aufenthalt in einem Krankenhaus entstehen. Das Gewähren von Tagegeld kann je nach Tarif und Berufsgruppe bereits vom ersten Tag der Krankheit an einsetzen, wird jedoch gängigerweise ab dem 42. Tag einer Kranknheit gezahlt, da von diesem Zeitpunkt an die Lohnfortzahlung durch den Gesetzgeber wegfällt. Gemeinsam mit anderen Ausgleichszahlungen wie beispielsweise dem Verletztengeld kann so eine Absicherung des Erkrankten im Notfall gesichert werden, wobei die Summe aller gewährten Leistungen wie dem Tagegeld nicht das zuvor erreichte Nettoeinkommen überschreiten darf. Eine der üblichsten Formen des Tagegelds ist das Krankenhaustagegeld, bei dem der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. in einer Klinik durch das Tagegeld finanziell entschädigt wird.