PKV Lexikon
Summenversicherung
Die Summenversicherung ist ein Charakter eines Versicherungsvertrages, der sich sowohl in der Privaten Krankenversicherung wie auch in anderen Versicherungsbereichen finden lässt. Eine Summenversicherung ermöglicht es im Leistungsfall dem Versicherten, eine Kostenerstattung in einer im Vorfeld festgelegten, pauschalen Höhe zu erhalten, unabhängig ob diese dem tatsächlich notwendigen Bedarf der Schadens- oder Behandlungssituation entspricht. Beispiele für die Summenversicherung in der Privaten Krankenversicherung oder im Umfeld von Zusatzversicherung sind Tagegeldversicherung für den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Klinik. In diesem Fall erhält der Versicherte jeden Tag pauschal einen fest vereinbarten Satz. Ebenso können in einem Vollvertrag die Erstattung von Kosten pauschal je nach Anbieter geregelt werden, ohne dass im konkreten Behandlungsfall stets geprüft werden muss, ob diese auf den Cent genau den zu erstattenden Kosten entspricht. Mit dem Prinzip der Summenversicherung ist auch keine Doppel- oder Überversicherung im Behandlungsfall möglich, da hier der Versicherungsnehmer bewusst mehrere Verträge abschließt und im Leistungsfall bewusst von den verschiedenen Verträgen in aufsummierter Form profitieren möchte.