PKV Lexikon
Subsidiarität
Der Begriff Subsidiarität beschreibt eine rechtliche Regelung, die für Versicherte in der Privaten Krankenversicherung ebenso wie bei Zusatzversicherung, z.B. einer privaten Unfallversicherung zum Tragen kommt. Entsteht z.B. in der Situation eines Unfalls das theoretische Zusammentreffen von Leistungsansprüchen verschiedener Anbieter, also konkret der gesetzlichen sowie der privaten Unfallversicherung, regelt das Subsidiaritätsprinzip die Reihenfolge, nach welcher die einzelnen Instanzen bemessen werden und dementsprechend leistungspflichtig sind. Grundsätzlich regelt die Subsidiarität Entscheidungen zu Lasten des Gesetzgebers, d.h. bevor man Leistungen aus seiner privaten Kranken- oder Unfallversicherung geltend machen möchte, ist der gesetzliche Versicherungsträger verpflichtet zu zahlen. Dies gilt natürlich nicht für Leistungen, die explizit nur über eine Private Krankenversicherung abgeschlossen werden können und somit keine Regelung durch die Subsidiarität benötigen, da hier klar nur eine Instanz für die Leistungen zuständig ist. Ein klassischer Fall hierfür wäre das Krankenhaustagegeld, was viele Versicherte bei einem Unternehmen der PKV zusätzlich abschließen und es in entsprechender Höhe kein gesetzliche Pedant gibt.