PKV Lexikon
Solvabilität
Die Solvabilität stellt eine finanzielle Kenngröße in der Privaten Krankenversicherung dar, nach der sich die Wirtschaftlichkeit des Versicherers bemisst und die jedes Jahr aufs Neue gesetzliche Vorlagen zu erfüllen. Konkret stellt die Solvabilität zwei Größen des Versicherers zueinander in Relation, nämlich die aktuellen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres in Form von Beiträgen und zu zahlenden Leistungen einerseits, sowie dem Anteil an Eigenkapital, welches dem privaten Versicherer zu eignen ist. Dieses Eigenkapital ist entweder als Startkapitel des Versicherers dauerhaft vorhanden gewesen oder hat sich im Laufe der Geschäftsjahre durch regelmäßige Rücklagen aufgebaut. Gesetzlich verpflichtet ist jedes Unternehmen der Privaten Krankenversicherung so große Eigenmittel zu besitzen, wie die Insolvenzspanne eines Jahres beträgt. Weniger abstrakt würde dies bedeutet, dass jeder Versicherer verpflichtet ist, noch weitere 12 Monate alle durchschnittliche zu erwartenden Kosten seiner Versicherten zu decken, selbst wenn durch diese ein ganzes Jahr lang kein Betrag mehr eingezahlt würde. Die Solvabilität soll also sowohl den privat Versicherten wie auch dem Gesetzgeber deutlich machen, dass von der Privaten Krankenversicherung seriös gehaushaltet wird und in vermeintlich „schlechten Zeiten“ noch ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung der Leistungen aller Patienten zur Verfügung stünden.