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PKV Lexikon

Schadensrichtlinie

Der Begriff Schadensrichtlinie beschreibt eine finanzielle Kenngröße, die von jeder Privaten Krankenversicherung regelmäßig anzugeben ist. Durch die Schadensrichtlinie wird deutlich gemacht, in welcher Weise der Versicherer mit den eingezahlten Beiträgen eines jeden Versicherten umgeht und zu welchem Prozentsatz er jeden Beitrag unmittelbar zu Gunsten des jeweiligen Versicherten wieder einsetzt. Konkret wird durch die Schadensrichtlinie also das Verhältnis dargestellt, zu welchem Anteil ein Monatsbeitrag für persönliche Rücklagen bzw. die Zahlung von Leistungen im Schadensfall ausgezahlt und gespart wird und wie stark im Vergleich dazu Kosten des Unternehmens durch den Betrag mitfinanziert werden, also beispielsweise in der Verwaltung des privaten Versicherers. Ihr gegenüber steht die Verwaltungskostenquote, die genau diesen Kosten entgegengesetzt wird und zusammen mit der Abschlusskostenquote stets zu 100% aufgerechnet werden muss. Auch wenn verständlicherweise bei größeren Unternehmen der Privaten Krankenversicherung größere Kosten in der Verwaltung enstehen, lässt sich pauschal der Schutz bei einem privaten Versicherer als für den Versicherten günstiger beschreiben, je größer die Schadensrichtlinie des Versicherers ausfällt. Die Kenngröße gibt jedem Versicherten auf diesem Weg die Sicherheit zu wissen, wie genau mit seinen eingezahlten Beiträgen umgegangen wird.