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PKV Lexikon

Ruhevertrag

Unter einem Ruhevertrag versteht man in der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht zu kündigen, jedoch den Versicherten von seinen Beiträgen und im Umkehrschluss den Versicherer von seinen zu gewährenden Versicherungsleistungen zu befreien. Der Sinn einen Ruhevertrag aufzusetzen besteht vor allem in der Möglichkeit, den Vertrag nach einem kurzen Zeitraum mit allen Rechten und Pflichten wieder aufzuleben zu lassen, ohne hierfür extra einen neuen Vertrag aufzusetzen zu müssen oder - wie in der Privaten Krankenversicherung üblich – sich deshalb noch einmal einer erneuten Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Eine klassische Möglichkeit, in der eine Ruhevertrag zum Einsatz kommt, ist eine kurzfristige Phase der Arbeitslosigkeit, die einen Versicherten in der PKV betrifft. Durch den Erhalt von Lohnersatzleistungen setzt die gesetzliche Versicherungspflicht ein, so dass ein Verbleib in der PKV hier im Regelfall nicht mehr möglich ist. Rechnet der Versicherte jedoch mit einer baldigen Neuanstellung lohnt es sich, seinen Vertrag in einen Ruhevertrag umzuwandeln und bei einer Neuanstellung wieder auf alle Leistungen im gewohnten Rahmen zurückzugreifen. Sollte die Dauer des Ruhevertrages mehr als zwölf Monate betragen, kann das Unternehmen der Privaten Krankenversicherung jedoch eine neue Gesundheitsprüfung verlangen, um eventuell eine Beitragsanpassung für den Versicherten vorzunehmen.