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PKV Lexikon

Rückversicherung

Der Begriff Rückversicherung beschreibt eine im gesamten Versicherungswesen und speziell in der Privaten Krankenversicherung übliche Vorgehensweise, dass Versicherungsunternehmen sich selbst bei anderen Versicherern absichern, um nicht alleine die Risiken zu tragen, die aus den abgeschlossenen Verträgen für den Versicherer folgen. Auf diese Weise versuchen die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung das Risiko zu umgehen, in besonderen Situation zahlungsunfähig zu werden. Beispielsweise wäre hier eine größere gesundheitliche Katastrophe wie eine Epidemie oder eine Naturkatastrophe zu sehen, die auf einen Schlag Unsummen an Versicherungsleistungen nötig machen würden und dabei oftmals den wirtschaftlichen Rahmen des Versicherers übersteigen dürften. Durch eine Rückversicherung verteilt der private Versicherer diese Risiken auf seine eigenen Schultern wie auch die andere Konzerne und stellt so eine Zahlungsfähigkeit auch bei übermäßig hohen Schadenswerten oder Schadenszahlen sicher. Die Kosten für die Rückversicherung werden anteilig auch auf die privat Versicherten umgewälzt und sind als sehr geringer Kostenfaktor in den monatlichen Beiträgen erhalten, die hiernach als Verwaltungsquote abgerechnet werden. Eine Kostenersparnis für den einzelnen Versicherten durch Umgehung der Rückversicherung ist nicht möglich, da alle auf dem Markt befindlichen Versicherungsunternehmen diese Taktik verfolgen und ihre Risiken auch auf andere Versicherer oder Finanzinstitute abwälzen.