PKV Lexikon
Regelleistungen
Der Begriff Regelleistungen umfasst alle Leistungen, die ein Versicherungskonzern der Privaten Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse in dem Fall übernimmt, dass für die versicherte Person ein Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik notwendig wird. In das Feld der Regelleistungen fallen dabei sowohl grundlegende Untersuchung in allgemeiner und spezieller Form sowie die grundlegende Übernahme von finanziellen Leistungen, die mit dem Aufenthalt im Krankenhaus bzw. der Klinik verknüpft sind. Von den Regelleistungen zu unterscheiden sind zusätzliche Leistungen wie ein Einbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt, die im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung zusätzlich abgeschlossen werden können. In der Privaten Krankenversicherung ist es dabei oftmals möglich, solche Zusatzleistungen bereits in den grundlegenden Versicherungsvertrag zu übernehmen und auf diese Weise schon eine Versorgung über dem Maß der Regelleistungen für einen Krankenhausaufenthalt sicherzustellen.