PKV Lexikon
Rabatt
Mit dem Begriff Rabatt bzw. Versicherungsrabatt bezeichnet man im Versicherungswesen die Gewährung einer Abschlagszahlung, die den eigentlichen monatlichen Beitrag zu einem Vertrag der Privaten Krankenversicherung nach unten korrigiert. Üblich ist bei den meisten Unternehmen der Privaten Krankenversicherung, einen Rabatt für verschiedene Berufsgruppen zu bieten, beispielsweise für Beamte, Ärzte oder auch Landwirte. Der Rabatt kann auch gewährt werden, wenn nachweislich eine gesunde Lebensführung vorliegt und über Monate und Jahre hinweg keine Leistung aus der Privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen wurde, jedoch wird dies von den Versicherungen eher durch Beitragsrückerstattungen verrechnet. Der Rabatt stellt nicht nur eine Belohnung für die entsprechenden Berufsgruppen dar, sondern berücksichtigt auch das besondere Berufsbild des Versicherten, in welchen andere bzw. geringere Risiken für die Gesundheit vorliegen als für den Normalbürger. Neben Berufsgruppen können auch andere Gesellschaftsgruppen durch einen Rabatt bevorteilt werden.