PKV Lexikon
Psychotherapeut
Ein Psychotherapeut ist ein behandlender Arzt im Bereich der seelischen Erkrankungen. Die Bezeichnung Psychotherapeut ist dabei seit dem Jahr 1999 gesetzlich geschützt. Nach dieser Regelung darf sich ein behandlender Arzt nur dann als Psychotherapeut bezeichnen, wenn er ein abgeschlossenes Studium im entsprechenden Fachgebiet besitzt und ergänzend hierzu noch eine praktische Zusatzausbildung in einer psychologischen Einrichtung absolviert hat. Vom Psychotherapeuten abzugrenzen sind andere Berufsbezeichnungen, die ebenfalls eine Heilung der Psyche, beispielsweise durch Gesprächtherapie oder andere Methoden versprechen. Für die Private Krankenversicherung ebenso wie für die gesetzlichen Krankenkassen ist dieser Unterschied erheblich, da eine Kostenübernahme der Behandlungskosten im allergrößten Teil der Fälle nur bei niedergelassenen Psychotherapeuten erfolgt, während bei anderen Heilkundigen im psychischen Bereich die Übernahme der Kosten meist ausbleibt.