PKV Lexikon
Probeantrag
Ein Probeantrag ist eine Form von Vertrag, die sowohl in der Privaten Krankenversicherung wie auch in anderen Versicherungsbereichen von vielen Versicherern angeboten wird. Der Probeantrag nimmt dabei formell die Gestalt des Versicherungsantrages ein, der alle Pflichten und Leistungen nach Kundenwunsch beinhaltet. Im Unterschied zu einem solchen „echten“ Vertrag ist der Probeantrag jedoch nicht bindend, d.h. er führt lediglich unverbindlich alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragsseiten auf. Der Probeantrag wird meist auf Wunsch einer anfragenden Person vom Versicherungskonzern erstellt und ermöglicht dem Antragssteller dabei meist der einfache Vergleich verschiedener Angebote miteinander. Ein Probeantrag wird demzufolge auch nicht unterschreiben und oftmals noch einmal neu aufgesetzt, wenn sich eine Person nach Sichtung des Probeantrags letztlich für dieses Vertragsangebot entscheidet und einen verbindlichen Vertrag (beispielsweise mit einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung) aufsetzen möchte.