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PKV Lexikon

Privatpraxis

Unter einer Privatpraxis wird die Einrichtung eines Arztes oder eines Psychotherapeutens bezeichnet, der keine offizielle Zulassung für die Ausübung seiner Tätigkeit im Sinne der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Gerade im psychotherapeutischen Bereich ist das Einrichten einer Privatpraxis nicht selten, da manche Berufsbezeichnung in diesem medizinischen Bereich nicht gesetzlich geschützt sind und somit theoretisch jeder eine entsprechende Privatpraxis einrichten könnte. Von gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie der Privaten Krankenversicherung werden Privatpraxen durchweg kritisch beurteilt, weshalb im Regelfall keine Kostenübernahme für Behandlungen in einer Privatpraxis geschieht. Ausnahme von der Regel sind meist Notfälle, falls der behandelnde Privatarzt der erste erreichbare Mediziner war.