PKV Lexikon
Privatpatient
Unter dem Begriff Privatpatient werden sämtliche Personen vereinigt, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern sich und alle Gesundheitsrisiken im Rahmen einer Privaten Krankenversicherung absichern. Ihm gegenüber steht der Kassenpatient, als ein Personenkreis, der verpflichtend oder freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Im Vergleich zu diesen kommt der Privatpatient zunächst für alle Behandlungen und Medikamente auf eigene Rechnung auf, wonach er sich die geleisteten Ausgaben teilweise oder ganz von seiner Privaten Krankenversicherung zurückerstatten lassen kann.