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PKV Lexikon

Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung die zweite wesentliche Säule im deutschen Sozialversicherungswesens im Bereich Gesundheit dar. Da seit dem 1. Januar 2010 in Deutschland eine Versicherungspflicht im Bereich Krankenversicherung herrscht, muss somit jeder Bundesbürger zwingend Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse sein.

In ihren Volltarifen steht die Private Krankenversicherung allen Selbstständigen, Freiberufler, Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie sämtlichen anderen Arbeitern und Angestellten offen, die mit ihrem monatlichen Einkommen die gesetzliche Bemessungsgrenze dauerhaft überschreiten. Sollte dies nicht der Fall sein, steht allen Bürgern die Wahl eines sogenannten Basistarifes der Privaten Krankenversicherung offen, der sich leistungstechnisch an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, je nach Person jedoch deutlich günstiger sein kann. Allgemein gesprochen empfiehlt sich die Private Krankenversicherung vor allem für Einzelpersonen ohne Großfamilie und sollte in einem jungen Lebensalter abgeschlossen werden. Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse orientiert sich die Beitragshöhe nicht am monatlichen Einkommen, sondern berücksichtigt individuell die eigene Gesundheit und mögliche Risiken, so dass dieses Absicherungssystem von vielen Mitgliedern als deutlich gerechter empfunden wird.