PKV Lexikon
Privatärztliche Behandlung
Der Begriff privatärztliche Behandlung beschreibt einen Umfang an Leistungen und Behandlungsformen, die privat versicherte Patienten bei Aufenthalt in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik für sich geltend machen können. Hierbei ist es unerheblich, ob die privatärztliche Behandlung Teil der privaten Vollversicherung ist oder von einem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Abschluss eines Zusatztarifes in das eigene Leistungsspektrum mit eingeschlossen wurde. Zu der privatärztlichen Behandlung gehören Privilegien wie die Behandlung durch den Chefarzt bzw. dessen regelmäßige Visite sowie ein Mitspracherecht bei den anstehenden Behandlungen und Untersuchungen. Auch die Wahl des Arztes für Operationen und Behandlungsmaßnahmen ist im Regelfall in der privatärztlichen Behandlung mit inbegriffen. Ihr steht die allgemeinärztliche Behandlung gegenüber, die allen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse offensteht und Ihnen lediglich ein Leistungsspektrum beim Aufenthalt in einem Krankenhaus zusichert, welches auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.