PKV Lexikon
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung, die eine Privatperson ausschließlich gegen die Risiken absichert, im Laufe des Lebens auf Pflegeleistungen angewiesen zu sein. Hierbei ist zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und einer privaten Pflegeversicherung zu unterscheiden. Erstere ist seit der Jahrtausendwende von der Gesetzgebung in den Sozialstaat verankert worden und finanziert sich anteilig aus Sozialabgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus staatlichen Zuschüssen. Hierüber hinaus existiert die private Pflegeversicherung, die eine Privatperson für sich oder Angehörige abschließen kann, um höhere Pflegeleistungen zu erhalten. Auszahlungen der Pflegeversicherung erfolgen im Regelfall durch einen festgelegten Monatssatz, der entweder in den stationären Pflegeaufenthalt einer Person hineininvestiert wird oder als finanzieller Ausgleich für die Arbeiten angesehen werden kann, die Privatpersonen beispielsweise durch Pflege naher Angehöriger entstehen.