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PKV Lexikon

Ordentliche Kündigung

Der Begriff Ordentliche Kündigung ist allgemein im Vertragsrecht wie auch in anderen Sparten der Versicherungsbranche üblich, kann jedoch auch speziell auf den Sektor Private Krankenversicherung bezogen werden. Eine Ordentliche Kündigung beschreibt die häufigste Art, wie sowohl der Versicherte als auch der Versicherer einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen kann. Meistens wird die ordentliche Kündigung vom Versicherten ausgesprochen, der beispielsweise einen Wechsel zu einem anderen Anbieter anstrebt und dementsprechend seinen alten Vertrag aufkündigen will. Im Vergleich zum Sonderkündigungsrecht müssen sich beide Seiten bei einer ordentlichen Kündigung an besondere Fristen halten. So ist eine ordentliche Kündigung stets zum Ende eines Jahres auszusprechen, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingeräumt werden muss. Verpasst man die Kündigung zum 30. September bzw. zu nächstfolgenden Werktag, falls der 30. September auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, ist eine ordentliche Kündigung erst im darauffolgenden Kalenderjahr möglich. Andere Arten von Kündigung, beispielsweise nach der Erhöhung der Beiträge zum eigenen Versicherungsvertrag, fallen nicht unter den Begriff Ordentliche Kündigung – hier wird dem Versicherten vielmehr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, bei dem deutlich kürzere Fristen gelten.