PKV Lexikon
Negativliste
Die Negativliste ist eine seit dem Jahr 1991 bestehende Liste, in der sowohl Medikamente wie auch andere Hilfsmittel zur Heilung aufgeführt werden. Arzneimittel, die sich in der Negativliste befinden, werden im Regelfall nicht über den freien Handel vermarktet und dementsprechend auch nicht kostentechnisch durch die Private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse übernommen. Gründe dafür, dass ein Medikament oder ein Hilfsmittel auf der Negativliste landet, ist entweder der Mangel der Nachweisbarkeit, dass das Medikament auch wirklich die beschriebene Wirkung besitzt und so zur Heilung beiträgt, ebenso wie das Beinhalten von medizinischen Wirkstoffen, die bedenklich sind oder deren Risiken in der Behandlung noch nicht gänzlich abgeklärt sind. Die Negativliste wird regelmäßig erneuert und gilt als wichtiger Anhaltspunkt für alle behandelnden Ärzte und Krankenhäuser sowie als Maßstab, welche Arzneimittel und Hilfsmittel überhaupt bei Behandlungen verwendet werden dürfen. Das Verschreiben eines Medikamentes, das auf der Negativliste steht, ist strafbar.