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PKV Lexikon

Mutterschutz

Der Mutterschaft ist eine in der Bundesrepublik geltende Regelung, dass eine werdende Mutter sechs Wochen vor der Entbindung bzw. acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten darf – bei Frühgeburten verlängert sich letztere Phase auf zwölf Wochen. In der Zeit des Mutterschutzes ist sie zudem unkündbar und wird bei der Versicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung sogar beitragsfrei gestellt. In der PKV hat die werdende Mutter weiterhin ihre Monatsbeiträge zu entrichten, kann jedoch je nach Tarif von einem deutlich höheren Mutterschaftsgeld profitieren. Wird dieses in Höhe von 31 Euro pro Tag bis zu acht Wochen nach der Geburt durch den Gesetzgeber gewährt, lässt sich bei vielen Unternehmen der privaten Krankenversicherung hier ein gesonderter Tarif aushandeln, der die Mutter möglicherweise noch länger nach der Geburt bzw. unmittelbar vor dieser mit finanziellen Mitteln ausstattet. Neben dem Mutterschutz kann man so in der privaten Krankenversicherung gerade in der Geburtsphase eine größere, finanzielle Sicherheit genießen und sich ausschließlich auf die Niederkunft selbst konzentrieren.