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PKV Lexikon

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Sozialleistung, die frisch gewordenen Müttern bis zu acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes zusteht. Das Mutterschaftsgeld entstammt dabei der gesetzlichen Krankenversicherung und bietet zudem den Vorteil, dass während der acht Wochen keine Beiträge an die entsprechende Krankenkasse zu zahlen sind. Konkret beträgt das Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung aktuell 13 Euro pro Tag. Auch die Private Krankenversicherung bietet je nach Tarif Mutterschaftsgeld an und sichert so vor allem Mütter ab, die nicht mit Zahlungen aus einer gesetzlichen Krankenkasse rechnen können. Die PKV bietet entsprechende Tarifelemente sowohl als Zusatzversicherung an, kann das Mutterschaftsgeld jedoch auch schon in einem standardmäßigen Volltarif anbieten. Der wesentliche Unterschied zwischen der Mutterschaft in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung ist der, dass eine Mutter in der PKV nicht beitragsfrei gestellt wird und auch über die ersten Monate der Mutterschaft hinweg ihre Beiträge an den privaten Versicherer zahlen muss.