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PKV Lexikon

Mitversicherung

Der Begriff Mitversicherung beschreibt in der Private Krankenversicherung die Option, einen Ehepartner bzw. ein neugeborenes Kind mit in den Schutz der privaten Gesundheitsvorsorge zu übernehmen, selbst wenn die zu versichernde Person nicht die Voraussetzungen aus eigener Kraft erfüllt, Mitglied bei einem Unternehmen der PKV werden zu können. Was die Mitversicherung eines Partners oder Kindes von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet ist die Notwendigkeit, für die mitzuversichernde Personen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen zu müssen, der auch mit einem eigenen Monatsbeitrag verbunden ist. Da dieser meist günstiger ausfallen kann als der bislang zu zahlende Pflichtbeitrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, kann sich die Mitversicherung je nach gegebener, finanzieller Situation in jedem Fall lohnen. Wer eine Mitversicherung seines Partner oder eines Neugeborenen anstrebt, sollte hierbei jedoch die gesetzlichen Fristen beachten. Höchstens zwei Monate dürfen nach der Hochzeit bzw. der Geburt vergehen, um die Mitversicherung beim eigenen privaten Krankenversicherer anzukündigen, ansonsten zieht die gesetzliche Pflichtversicherung und die Chance, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, ist nicht mehr gegeben.