PKV Lexikon
Mehrbettzimmer
Die Option Mehrbettzimmer bezeichnet einen Bestandteil vieler Verträge privater Vollversicherungen bzw. von Zusatztarifen der PKV. Hierbei bezieht sich die Option Mehrbettzimmer stets auf den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik und hat für die versicherte Person die Auswirkung, sich während des Aufenthaltes das Krankenzimmer mit anderen Versicherten teilen zu müssen. Während für gesetzlich Versicherte das Mehrbettzimmer der Standard bei einem Krankenhausaufenthalt ist und je nach Größe des Krankenhauses bis zu sechs Personen Teil eines Zimmers sein können, bietet die PKV Tarife an, in denen man sich als Patient auf die Versorgung in einem Zwei- oder Einbettzimmer verlassen kann. Viele Versicherte entscheiden sich ganz bewusst gegen den Standard des Zweibettzimmers, um so in den Genuss einer bevorzugten Behandlung und einer ruhigen Genesungsphase zu kommen. Auch für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, sich durch eine Zusatzversicherung in der PKV für ein Einbettzimmer zu entscheiden und so dem Standard des Mehrbettzimmers zu entgehen.