PKV Lexikon
Mahnverfahren
Unter einem Mahnverfahren versteht man einen Prozess in der Privaten Krankenversicherung ebenso wie in vielen anderen Versicherungsbranchen oder sonstigen Institutionen, wo ein Vertrag mit regelmäßiger Beitragszahlung vereinbart wird. Das Mahnverfahren setzt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage war, über mehrere Monate hinweg den vertraglich vereinbarten Tarif zu entrichten und die Versicherungsgesellschaft im Umkehrschluss nicht mehr einen kompletten Versicherungsschutz gewähren kann. Marktüblich ist es, dass der entsprechende Versicherungsnehmer schriftlich über das Mahnverfahren in Kenntnis gesetzt wird. Hierbei wird ihm eine gewisse Frist eingeräumt, in der er die Beiträge nachzahlen kann, die dem Versicherungsunternehmen bislang noch nicht zugegangen waren. Sollte diese Frist der Zahlung verstreichen, kann dies zu einem Erlöschen aller Versicherungsleistungen bishin zu einer Kündigung des Vertrages führen. Weitere Einzelheiten über das Mahnverfahren und die Verfahrensweise bei Rückständen in der Beitragszahlung werden meist durch den Versicherungsvertrag geregelt.