PKV Lexikon
Kündigungsrücknahme
Der Begriff Kündigungsrücknahme ist in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verankert, in denen Verträge geschlossen werden, kommt jedoch auch explizit im Bereich der Privaten Krankenversicherung zum Einsatz. Konkret kann eine Kündigungsrücknahme dann ausgesprochen werden, wenn man ursprünglich die Kündigungs seines Versicherungsvertrages beabsichtigte, sich jedoch nach Einreichen der Kündigung dafür entschieden hat, den gesamten Vertrag oder Teile des Versicherungsschutzes aufrecht erhalten zu wollen. Wesentlich für die Kündigungsrücknahme ist alleine, dass sie vor dem Zeitpunkt beim Versicherer eingeht, zu welchem die Kündigung wirksam würde. Der Private Krankenversicherer prüft in diesem Fall seinerseits, ob er die Rücknahme der Kündigung akzeptiert, was im Idealfall für eine Fortsetzung des Vertrages in Gänze oder Teilen sorgt. Selbstverständlich ist es einem Versicherten erst dann wieder möglich, Leistungen aus seinem fortzusetzenden Vertrag geltend zu machen, wenn der Versicherer die Kündigungsrücknahme akzeptiert hat und somit einer Fortsetzung des Vertrages zustimmt. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Rücknahme konnte nicht mehr fristgerecht zugestellt werden, muss je nach Interesse des Versicherten ein neuer Vertrag mit dem privaten Krankenversicherer aufgesetzt werden, was im Regelfall zu einem anderen Beitragssatz und auch einer erneuten Gesundheitsprüfung führt.