PKV Lexikon
Kündigung
Die Kündigung beschreibt im Rahmen der Privaten Krankenversicherung wie auch im allgemeinen Rechts- und Vertragswesen die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Konkret im Beispiel der PKV hieße die Kündigung des Versicherungsvertrages, dass nach Ende der bei Kündigung festgelegten Vertragslaufzeit der Versicherer nicht mehr für die Leistungen im Gesundheitswesen aufkommen muss. Wer eine Kündiung in der PKV aussprechen will, muss für eine Rechtkräftigkeit diese frist- und formgerecht einreichen. Dies bedeutet, die Kündigung sollte schriftlich verfasst und von Hand unterschrieben sein und den Vertrag zu einem Zeitpunkt kündigen, der im Rahmen des Vertragesrechtes vorgeschrieben ist, in gängigen Fällen sechs Wochen vor Ende eines Monats bzw. des Jahres. Da seit dem 1. Januar 2010 eine Versicherungspflicht im Bereich des Gesundheitswesens in Deutschland gilt, ist bei der Kündigung bei vielen Versicherern ein Anschlussvertrag vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass ein anderer Versicherungskonzern die Absicherung der eigenen gesundheitlichen Risiken übernimmt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann ein Versicherer der Kündigung widersprechen, so dass diese keine Gültigkeit im rechtlichen Sinne erlangt.