PKV Lexikon
Kündigung bei Leistungsanpassung
Unter dem Begriff Kündigung bei Leistungsanpassung bezeichnet man in der Privaten Krankenversicherung ein besonderes Kündigungsrecht jedes Versicherten. Es kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Versicherer den abgeschlossenen Tarif umstellen möchte und somit eine Veränderung in den Vertragsbedingungen eintritt. Eine Leistungsanpassung kann beispielsweise die Minderung von Leistungen bedeutet, die bislang in einem Voll- oder Zusatztarif enthalten waren, kann jedoch auch die Erhebung von höheren Beiträgen für das gleiche Leistungsspektrum sein. Eine Kündigung bei Leistungsanpassung ist dementsprechend nicht wie eine gewöhnliche Kündigung im Vertragsrecht zu betrachten, sondern räumt dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht ein. Dies bedeutet, der Versicherte kann bis zum Tag vor Eintreten der Leistungsanpassung seine Kündigung schriftlich beim Versicherer einreichen und hiermit signalisieren, dass er unter den Umständen der Anpassung das Vertragsverhältnis nicht mehr fortsetzen möchte. Aufgrund der in Deutschland mittlerweile gültige Versicherungspflicht im Gesundheitsbereich empfiehlt es sich jedoch, bei einer geplanten Kündigung bei Leistungsanpassung bereits Vorkehrungen für einen neuen Versicherungsschutz zu treffen, so dass keinerlei Versorgungslücke besteht.