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PKV Lexikon

Krankmeldung

Unter dem Begriff Krankmeldung versteht man im versicherungstechnischen Sinne das Anzeigen einer vorliegenden Erkrankung, die einen für einen gewissen Zeitraum vom Ausüben der gewohnten, beruflichen Tätigkeit abhält. Die Krankmeldung selbst kann durch eine versicherte Person in der Privaten Krankenversicherung vorgenommen werden, muss jedoch ein ärztliches Attest beinhalten, aus welchem sowohl die Art der Erkrankung wie auch der Zeitraum hervorgeht, für den der Versicherte krankgeschrieben ist. Wesentlich in der Privaten Krankenversicherung ist die Krankmeldung vor allem, um Leistungen wie das Krankengeld geltend machen zu können. Dieses wird – je nach gewähltem Voll- oder Zusatztarif – ab einem gewissen Tag der Krankheitsdauer geleistet und soll den Verdienstausfall gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern ein Stück weit ausgleichen. Kommt es häufig zu einer Krankmeldung eines Versicherten mit demselben Krankheitsbild bzw. den gleichen Symptomen, kann es auch zu einer generellen Anpassung des gültigen Versicherungstarifes kommen.