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PKV Lexikon

Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht gilt in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2010 und bedeutet, dass jeder Bundesbürger zwingend Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder alternativ bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung sein muss. Bis zum Jahr 2010 war es jedem Bürger möglich, auf einen entsprechenden Schutz durch das Gesundheitssystem zu verzichten und im Falle einer Erkrankung die Behandlungskosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Diese Option wurde in erster Linie von vermögenden Menschen genutzt ebenso wie von Bürgern am unteren Existenzminimum, die keine Kosten für eine Versorgung durch eine Krankenkasse ausgeben wollten. Die Krankenversicherungspflicht umfasst dabei jeden Menschen seit seiner Geburt, wobei die Option des Wechsels zwischen den verschiedenen Arten des Versicherungsschutzes jederzeit gegeben ist. So darf der Begriff Krankenversicherungspflicht also nicht mit einer Pflichtversicherung verwechselt werden, die für jeden Bundesbürger eintritt, sofern dieser nicht selbstständig, freiberuflich oder als Beamter arbeitet oder die Beitragbemessungsgrenze mit seinem Einkommen übersteigt. Zwar ist er dann nicht mehr verpflichtend gesetzlich, sondern eventuell freiwillig bei einer Krankenkasse versichert, eine Krankenversicherungspflicht bei einem gesetzlichen oder privaten Anbieter gilt für ihn jedoch auf jeden Fall.