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PKV Lexikon

Krankengeld

Das Krankengeld ist die finanzielle Leistung, die jedem Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenheitsfall zusteht. Krankengeld steht somit allen Pflichtversicherten wie Arbeitern und Angestellten zu, ebenso wie Selbstständigen und Freiberufler, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Erkrankt eine Person aus diesem Personenkreis dauerhaft und hat in Folge mit dem teilweise oder gänzlichen Wegfall von Einkommen zu kämpfen, leistet die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld als regelmäßige Ersatzleistung. Die Dauer der Zahlung von Krankengeld hängt dabei sowohl mit der Entwicklung der eigenen Krankheit wie auch den gesetzlichen und persönlichen Rahmenbedinungen zusammen. Bei andauernder Erkrankung ohne Hoffnung auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands kann die entsprechende Person auch durch eine Aussteuerung aus der Krankengeldzahlung herausfallen, wobei ersatzweise eine Rente gezahlt wird.

Für Mitglieder in der Privaten Krankenversicherung wird kein Krankengeld gezahlt. Im Falle einer längeren Erkrankung tritt stattdessen die Versicherung mit ihren Leistungen an dessen Stelle, wobei die Höhe des zu leistenden Krankengeldes im abgeschlossenen Versicherungsvertrag festgeschrieben ist. Auch eine zusätzliche Absicherung, beispielsweise im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung
, ist möglich und je nach Berufsgruppe und Einkommen auch empfehlenswert.