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PKV Lexikon

Kopfschaden

Kopfschaden ist ein versicherungstechnischer Fachbegriff aus dem Bereich der Privaten Krankenversicherung, der für jeden Versicherungskonzern eine entscheidende Größe darstellt. Der Kopfschaden gibt eine Summe an, wie viel ein durchschnittlicher Versicherer pro Jahr an finanziellen Leistungen benötigt. Da offenkundig ältere Versicherte pro Jahr einen höheren Kopfschaden für einen Versicherer erzeugen als ein junger und gesunder Versicherter, wird der Kopfschaden für jedes einzelne Lebensalter separat berechnet. Der Kopfschaden spielt vor allem bei der Festlegung des Jahresbeitrages eine wichtige Rolle, den ein Neuversicherter beim Übergang in die Private Krankenversicherung zu entrichten hat. Abhängig von seinem Alter muss man somit einen höheren monatlichen Tarif entrichten, je älter man beim Beginn des Versicherungsschutzes ist, da hier im Durchschnitt ein höherer Kopfschaden für den Versicherungskonzern entsteht.