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PKV Lexikon

Kindernachversicherung

Die Kindernachversicherung ist eine Begriff aus der Privaten Krankenversicherung, der die verpflichtende Übernahme eines Neugeborenen in die Private Krankenversicherung beschreibt. Diese Pflicht besteht vor allem dann, wenn beide Elternteile bereits Mitglieder der PKV sind bzw. dies für ein Elternteil gilt, welches im Jahr die Beitragsbemessungsgrenze durch sein Einkommen überschreitet. Da unter diesen Rahmenbedingungen die Versicherungspflicht durch einen privaten Versicherer gegeben ist, erfolgt die sogenannte Kindernachversicherung, d.h. nach erfolgter Prüfung der Kriterien wird rückwirkend auf den Tag der Geburt der Versicherungsschutz für den Säugling ausgesprochen. Wartezeiten wie bei einem sonstigen Vertragsabschluss entfallen somit, ebenso wie bereits vorgestreckte Leistungen für den Säugling und dessen gesundheitliche Pflege nun rückwirkend vom Versicherer eingefordert werden können.