PKV Lexikon
Kassenwahlrecht
Der Begriff Kassenwahlrecht existiert seit dem Jahr 2001 und wurde mit einer Gesundheitsreform der damaligen Zeit eingeführt. Durch das Kassenwahlrecht ist es seitdem jedem Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, sich frei für einen Krankenversicherer zu entscheiden, ohne dabei an Kriterien des Versicherers gebunden zu sein. War es vorher üblich, dass beispielsweise die Betriebskrankenkassen nur Mitgliedern des entsprechenden Konzerns bzw. der entsprechenden Branche offenstanden, können durch das Kassenwahlrecht nun beliebige Personen sich bei der entsprechenden Krankenkasse versichern, hier ihre Beiträge zahlen und entsprechend von den Leistungen der Kasse profitieren. Durch die Gesundheitsreform im Jahr 2009 wurde diese Regelung noch einmal weiter liberalisiert, da es nun den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung auch möglich ist, sich für den Basistarif eines Konzerns der Privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Das Kassenwahlrecht ist in diesem Sinne also erweitert worden und schließt nun auch die Absicherung über den privaten Sektor mit ein.