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PKV Lexikon

Jahresüberschuss

Der Begriff Jahresüberschuss beschreibt das finanzielle Potenzial, dass einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nach allen notwendigen Abzügen in der Gewinn- und Verlustrechnung übrig bleibt und somit über das Jahr hinaus investiert werden kann. In den Betrag fließen also alle Geschäftstätigkeiten des zurückliegenden Kalenderjahres ein, zu denen beispielsweise auch die kalkulierbaren Abschreibungen des Versicherers oder die Dotierung von fest einkalkulierten Rücklagen mitzählen. Erzielt eine private Krankenversicherung einen Jahresüberschuss, ist sie nach gesetzlicher Vorschrift gebunden, einen bestimmten Prozenzsatz des erzwirtschafteten Überschusses als Rücklagen einzustellen, was der finanziellen Risikominimierung und Absicherung für die folgenden Geschäftsjahre dienen soll. Mit dem restlichen Teil des Jahresüberschusses kann der private Versicherung frei verfahren, so dass an dieser Stelle weitere Rückstellungen oder eine erfolgsbedingt Rückzahlung von Beiträgen an alle Versicherten möglich wird. Den genauen Umgang mit einem möglicherweise erzielten Jahresüberschuss wird durch die Statuten des Versicherers geregelt und ist auch jedem potenziell Versicherten einsichtig, bevor sich dieser für einen Wechsel zu dem entsprechenden Versicherer entscheiden will.